AGB

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen der ASGE – Akademie für Sport, Gesundheit & Ernährung

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Akademie für Sport, Gesundheit & Ernährung, nachfolgend „ASGE“, mit seinen Vertragspartnern, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.
(2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die ASGE absenden. Die ASGE wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer Entwicklungen in Wissenschaft und Technik, Änderung der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Die Änderung darf das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien nicht erheblich beeinträchtigen, insbesondere bleiben die gegenseitigen Hauptleistungspflichten unangetastet.

§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Die ASGE bietet Ausbildungslehrgänge und Seminare an. Die jeweilige Teilnehmerzahl ist begrenzt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht ohne entsprechende Anmeldebestätigung der AGSE. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von der ASGE unter anderem in ihren Geschäftsräumen, ihrer Internetpräsenz und von ihr sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
(2) Die ASGE behält sich erforderliche Änderungen oder Abweichungen in Bezug auf Inhalt und Ablauf des Lehrganges vor, soweit diese das Wesen und den Nutzen des Lehrganges für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern. Insbesondere ist die ASGE berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Erkrankung des Ausbilders/Dozenten), den für den Lehrgang vorgesehenen Ausbilder/Dozenten durch einen anderen fachlich vergleichbar qualifizierten Ausbilder/Dozenten zu ersetzen.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Anmeldung zum Lehrgang erfolgt über das Anmeldemodul der ASGE-Internetseite oder schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail.
(2) Ein wirksamer verbindlicher Vertragsabschluss mit der ASGE kommt durch die Zusendung der Anmeldebestätigung seitens der ASGE zustande. Diese wird bei einer Anmeldung über das Anmeldemodul der ASGE-Internetseite automatisiert an die angegebene E-Mail Adresse gesendet. Bei allen anderen Anmeldungen erfolgt die Anmeldebestätigung auf digitalem Weg an die angegebene E-Mail Adresse.
(3) Die ASGE behält sich vor, bis 4 Werktage vor Lehrgangsbeginn, die Durchführung des Lehrganges nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn dieser nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diesen Lehrgang so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diesen Lehrgang eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet. Sofern es der ASGE möglich und zumutbar ist, wird sie dem Teilnehmer einen gleichwertigen Lehrgang zu einem Ersatztermin anbieten.

§ 4 Vertragsdauer, Kündigung und Vergütung
(1) Die Mindestlaufzeit des Vertrages entspricht der Ausbildungsdauer der Maßnahme.
(2) Das Recht der ASGE und des Teilnehmers, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.
(3) Die Teilnahmegebühr für den jeweiligen Lehrgang richtet sich nach der aktuellen Preistabelle der ASGE zum Zeitpunkt der Anmeldung. Der Teilnehmer kann per Überweisung seiner Zahlungspflicht nachkommen. Zahlungen sind zu leisten an:
ASGE – Akademie für Sport, Gesundheit und Ernährung
Hamburger Sparkasse
IBAN: DE17200505501306127521
BIC: HASPDEHHXXX
(4) Sämtliche Zahlungen sind zwei Wochen nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch bis zum Vortag der ersten Präsenzveranstaltung, ohne jeden Abzug fällig. Im Falle einer Ratenzahlung ist die erste Rate zwei Wochen nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch bis zum Vortag der ersten Präsenzveranstaltung, die zweite Rate sechs Wochen nach Rechnungsstellung, die dritte Rate zehn Wochen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der ASGE ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
(5) Barauslagen und besondere Kosten, die der ASGE auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
(6) Sämtliche Leistungen der ASGE sind umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz (UStG).

§ 5 Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
(1) Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen der ASGE und dem Teilnehmer.
(2) Werden einzelne Leistungen durch den Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich die ASGE vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

§ 6 Allgemeine Teilnahmebedingungen
(1) Die ASGE behält sich vor, den Teilnehmer bei Verletzung folgender Teilnahmebedingungen oder bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen vom Lehrgang auszuschließen und die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen. Der Ausbilder/Dozent ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen des Lehrganges weisungsbefugt.
(a) Der Teilnehmer erkennt die jeweils geltende Hausordnung und das Hygienekonzept der Tagungsstätte an und richtet sein Verhalten entsprechend ein.
(b) Der Teilnehmer verhält sich entsprechend der guten Sitten und gewährleistet den reibungslosen Ablauf des Lehrganges.
(c) Der Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können.
(d) Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei vorliegenden gesundheitlichen Problemen und etwaigen Erkrankungen die ASGE/den Ausbilder/Dozent darüber zu informieren, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
(e) Der Teilnehmer erfüllt die Anwesenheitspflicht von 75 % der gesamten Schulungszeit.
(f) Der Teilnehmer verpflichtet sich bei Lehrgängen im Live-Streaming mittels aktiver Kamera die Anwesenheit nach § 6 (1) (e) zu belegen.
(g) Der Teilnehmer beweist bei Lehrgängen im Live-Streaming mittels aktiver Kamera die alleinige Teilnahme am Lehrgang.
(2) Der Teilnehmer erklärt das Einverständnis zur Erstellung von Bildaufnahmen der eigenen Person im Rahmen von Veranstaltungen der ASGE sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Bildnisse zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung.
(3) Lehr- und Arbeitsmaterialien, die der Teilnehmer anlässlich des Lehrganges von der ASGE erhält, dürfen nicht weitergegeben oder vervielfältigt werden. Sämtliche Verwertungs- und Schutzrechte an den Materialien verbleiben, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird, bei der ASGE. Gleiches gilt für die Verwertungs- und verwandten Schutzrechte an Inhalt und Methodik der Lehrgänge, sofern diese bei der ASGE liegen.

§ 7 Haftung
(1) Die ASGE haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die ASGE ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(2) Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gilt für den entstandenen Schaden, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die ASGE in demselben Umfang.
(3) Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

Allgemeiner Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Teilnehmers.