Gesundheit, Prävention und Rehabilitation

Gesundheit

Der Begriff Gesundheit leitet sich vom Althochdeutschen gisunt (wohlbehalten, lebendig) bzw. Germanischen sunto (rege, rüstig) her. Die wohl bekannteste Definition von Gesundheit wurde durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschrieben. „Gesundheit ist ein Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht allein das Fehlen von Krankheit und Gebrechen." Nach T. Parson (Medizinsoziologe) ist „Gesundheit ist ein Zustand optimaler Leistungsfähigkeit eines Individuums, für die wirksame Erfüllung der Rollen und Aufgaben für die es sozialisiert (Sozialisation = Einordnungsprozess in die Gesellschaft, Normen- und Werteübernahme) worden ist.“ Hurrelmann (1990) definiert sie als ein „Zustand des objektiven und subjektiven Befindens einer Person, der gegeben ist, wenn diese Person sich in den physischen, psychischen und sozialen Bereichen ihrer Entwicklung im Einklang mit den eigenen Möglichkeiten und Zielvorstellungen und den jeweils gegebenen äußeren Lebensbedingungen befindet.“

Wie aus den Definitionen abzuleiten ist, wird die Gesundheit nicht nur auf das Fehlen von Krankheit und Gebrechen reduziert, sondern auch auf das Wohlbefinden einer Person – im körperlichen, sozialen und psychischen Sinne, anders wäre der Begriff „Gesundheit“ lediglich als Abgrenzung gegenüber Krankheiten zu verstehen. Des Weiteren zeigt sich, die Gesundheit eines Menschen ist nicht als aktueller Zustand, sondern eher als fortlaufender Prozess zu sehen. Dieser kann von jedem einzelnen Individuum aktiv gelenkt werden.

Weitere Bestimmungszahlen der Gesundheit sind die sogenannten Determinanten der Gesundheit – mitsamt ihrem positiven oder negativen Einfluss. Sie können in sechs übergeordnete Bereiche systematisiert werden: Hygiene, Erbanlagen, berufliche-, private Rahmenbedingungen, Ess- und Bewegungsverhalten. Die einzelnen Gruppen von Determinanten stehen in einer wechselseitigen Beziehung und somit wird die Gesundheit als Ergebnis eines Netzes verschiedener Einflüsse gesehen.

Prävention

Prävention kommt aus dem Lateinischen (praevenire) und bedeutet „Vorbeugung“. Generell bezeichnet die Prävention alle Maßnahmen, die Risiken verringern oder schädliche Folgen von unerwünschten Situationen abschwächen. Das Bundesministerium für Gesundheit definiert Prävention im Gesundheitswesen wie folgt. „Prävention ist im Gesundheitswesen ein Oberbegriff für zielgerichtete Maßnahmen und Aktivitäten, um Krankheiten oder gesundheitliche Schädigungen zu vermeiden, das Risiko der Erkrankung zu verringern oder ihr Auftreten zu verzögern. Präventive Maßnahmen lassen sich nach dem Zeitpunkt, zu dem sie eingesetzt werden, der primären, der sekundären oder der tertiären Prävention zuordnen. Des Weiteren lassen sich präventive Maßnahmen im Hinblick darauf unterscheiden, ob sie am individuellen Verhalten (Verhaltensprävention) oder an den Lebensverhältnissen ansetzen (Verhältnisprävention).“ (BMG, 2020)

Primäre, sekundäre und tertiäre Prävention

Die primäre Prävention zielt darauf ab, durch eine gesundheitsbewusste/gesundheitsfördernde Lebensweise (sportliche Aktivität, Stressbewältigung, gesunde Ernährung, etc.) die Entstehung von (Volks)Krankheiten (Störungen des Stoffwechsels, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Störungen, etc.) zu verhindern. Die sekundäre Prävention ist auf die Früherkennung von diversen Krankheiten (Krebs, Herz-Kreislauf-, Nierenerkrankungen, Diabetes, Früherkennung bei Kindern, etc.) ausgerichtet. Die tertiäre Prävention hat das Ziel, die Folgen bzw. eine Verschlimmerung bereits entstandener Krankheiten zu mildern oder zu verhindern – vergleichbar mit der medizinischen Rehabilitation.

Verhaltensprävention und Verhältnisprävention

In der Prävention können zwei Ansätze unterschieden werden, Maßnahmen der Verhaltensprävention und Maßnahmen der Verhältnisprävention. Die Verhaltensprävention zielt unmittelbar auf das Individuum und dessen Gesundheitsverhalten ab. Hierbei sollen Risiken durch Fehl- oder Mangelernährung, Bewegungsmangel oder Suchtmittelkonsum reduziert werden. Die Verhältnisprävention dagegen berücksichtigt vielschichtige Lebensverhältnisse, wie z.B. die soziale Schichtzugehörigkeit, Peer-Group, Familie, Bildung, Arbeitsplatz, Einkommen, Wohnumgebung, etc.

Präziser und (wissenschaftlich betrachtet) eindeutiger ist die Definition der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Begriff Krankheitsprävention. „Krankheitsprävention zielt in erster Linie auf Risikogruppen mit erwartbaren, erkennbaren oder bereits im Ansatz eingetretenen Anzeichen von Gesundheitsstörungen und Krankheiten. Ansatzpunkt und Bezug ist eine medizinisch oder psychiatrisch definierte und diagnostizierbare Gesundheitsstörung, d.h. eine manifeste Krankheit und deren Vorläufer. Wichtigste Voraussetzung für effektive Krankheitsprävention ist die wissenschaftliche und praktische Kenntnis pathogener Dynamiken. Damit sind die unterschiedlichen Entwicklungsstufen und Verlaufsstadien (einschließlich auch symptomloser Vorläufer) eines Krankheitsgeschehens gemeint – sowohl beim einzelnen Betroffenen als auch in größeren Kollektiven und Populationen.“ (BZgA, 2020)

Hinsichtlich einzelner Maßnahmen lassen sich hierbei vier Ansätze unterscheiden: Die medizinische Prävention (Einsatz medizinischer Mittel in der Diagnostik, Frühbehandlung, etc.), Verhaltensprävention mit dem Ziel der Änderung von Verhaltensmustern (Gesundheitskurse und Trainingsangebote durch Krankenkassen), kontextorientierte Verhaltensprävention (Gesundheitsförderung im Setting), Verhältnis- und Verhaltensprävention (Gesundheitsförderndes Setting) oder Verhältnisprävention (Normierung von Verbraucherschutz oder Umweltbelastungen, etc.).

Rehabilitation

Rehabilitation kommt aus dem Lateinischen (rehabilitatio) und bedeutet wörtlich übersetzt „Wiederherstellung“. Dies bedeutet die medizinische Beseitigung oder Milderung eines entstandenen Gesundheitsschadens, die berufliche Wiederbefähigung im oder in den Job oder die soziale Wiedereingliederung in den Alltag. Die World Health Organisation definiert Rehabilitation wie folgt. „Rehabilitation umfasst den koordinierten Einsatz medizinischer, sozialer, beruflicher, pädagogischer und technischer Maßnahmen sowie Einflussnahmen auf das physische und soziale Umfeld zur Funktionsverbesserung zum Erreichen einer größtmöglichen Eigenaktivität zur weitestgehenden Partizipation in allen Lebensbereichen, damit der Betroffene in seiner Lebensgestaltung so frei wie möglich wird.“ (WHO, 1981)

Eine aktuelle, umfassende aber dadurch auch eindeutige Definition für Rehabilitation liefert die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation. „Rehabilitation fördert Menschen mit bestehender oder drohender Behinderung. Ziel ist die Stärkung von körperlichen, geistigen, sozialen und beruflichen Fähigkeiten sowie die Selbstbestimmung und die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen. Sie umfasst medizinische, therapeutische, pflegerische, soziale, berufliche, pädagogische oder technische Angebote einschließlich der Anpassung des Umfelds der Person. Rehabilitation ist ein an individuellen Teilhabezielen orientierter und geplanter, multiprofessioneller und interdisziplinärer Prozess. Sie achtet das Recht auf Selbstbestimmung.“ (DVfR, 2020)

Diese sehr ausführliche Begriffsbestimmung definiert alle elementaren Aspekte der Rehabilitation: Wer hat einen Anspruch auf Rehabilitation, welche Ziele verfolgt sie, welche Leistungsangebote (Maßnahmen) umfasst die Rehabilitation, welche zentralen Merkmale sind verankert und betont die Selbstbestimmung.