FAQ

  1. Fragen zu den Ausbildungen
    1.1 Teilnahmevoraussetzungen
    1.2 Vorerfahrung
    1.3 Anmeldung
    1.4 Ausbildungsunterlagen
    1.5 Unterrichtszeiten
    1.6 Anwesenheitspflicht
  2. Fragen zu den Abschlussprüfung(en)
    2.1 Termine
    2.2 Prüfungsergebnis
    2.3 Wiederholung
  3. Staatliche Anerkennung der Ausbildung
  4. Lizenzverlängerung
  5. Anerkennung institutsfremder Ausbildungen


1. Fragen zu den Ausbildungen

1.1 Teilnahmevoraussetzungen

Falls Teilnahmevoraussetzungen verlangt werden, sind diese auf der Homepage unter den entsprechenden Ausbildungen vermerkt. Grundsätzliche Teilnahmevoraussetzung ist ein Mindestalter von 18 Jahren.

1.2 Vorerfahrung

Vorerfahrungen (Sportstudium, Ausbildungen in Pflege-, Sport- oder Gesundheitsberufen, etc.), abgesehen von den Teilnahmevoraussetzungen, sind empfehlenswert, aber kein Muss.

1.3 Anmeldung

Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt über die Online-Anmeldung auf der Homepage. Im Anschluss wird dem Teilnehmer der Ausbildungs-/Teilnahmevertrag per E-Mail zugesendet, vom Teilnehmer unterzeichnet und ein Exemplar an die Akademie zurückgeschickt.

1.4 Ausbildungsunterlagen

Die Ausbildungsunterlagen werden am ersten Tag des Lehrgangs verteilt. Eine Ausnahme stellen die Kompaktkurse dar, hier werden die Unterlagen ca. 4 Wochen vor Kursbeginn verschickt. Bei online-Maßnahmen werden die Ausbildungsunterlagen spätestens zum Start der Ausbildung verschickt.

1.5 Unterrichtszeiten

Die Unterrichtszeiten der Präsenzveranstaltungen sind Freitags von 16:00 bis 20:00 Uhr, Samstags/Sonntags von 10:00 bis 17:00 Uhr, inkl. einer Frühstücks-, Mittags- und Kaffeepause.
Die Unterrichtszeiten der Online-Veranstaltungen sind Freitags von 16:00 bis 20:00 Uhr, Samstags/Sonntags von 10:00 bis 16:00 Uhr, inkl. einer Frühstücks-, Mittags- und Kaffeepause.
Außerdem können Fortbildungen auch an zwei Abenden in der Woche stattfinden, bspw. Montag/Mittwoch oder Dienstag/Donnerstag von 17:00 bis 20:00 Uhr
Änderungen dieser Zeiten sind in Einzelfällen möglich und werden vom Referenten bekanntgegeben.

1.6 Anwesenheitspflicht

Während den Präsenzphasen vor Ort gibt es eine Anwesenheitspflicht. D.h. der Teilnehmer ist verpflichtet 75 % der Präsenzzeit anwesend zu sein. Eine Befreiung von der Anwesenheit aus triftigen Gründen muss der ASGE in schriftlicher Form eingereicht werden.

2. Fragen zu den Abschlussprüfung(en)

2.1 Termine

Die schriftliche/theoretische und mündliche/praktische Abschlussprüfung findet immer am letzten Tag des Lehrgangs statt – sofern sie in der Ausbildung vorgesehen ist.

2.2 Prüfungsergebnis

Das endgültigen Prüfungsergebnis wird in der Regel spätestens sechs Wochen nach dem Prüfungstermin via E-Mail oder auf dem Postwege bekanntgegeben. Telefonische Auskünfte können nicht erteilt werden.

2.3 Wiederholung

Jede nicht bestandene Prüfung kann an einem beliebigen Standort zu einem willkürlichen Zeitpunkt wiederholt werden. Der Termin ist mit der Akademie schriftlich im Voraus abzuklären.

3. Staatliche Anerkennung der Ausbildung

Staatlich anerkannte Abschlüsse können in Deutschland ausnahmslos durch staatliche Institutionen wie Universitäten, Fachhochschulen, etc. verliehen werden! Im Sektor der privaten Ausbildungseinrichtungen ist eine staatliche Zulassung durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) die Regel. Die meisten Ausbildungen der ASGE sind daher von der ZFU geprüft und zugelassen.

4. Lizenzverlängerung

Eine Verlängerung der Lizenzen ist nicht notwendig, da alle Zertifikate der ASGE eine zeitlich unbefristete Gültigkeit vorweisen.

5. Anerkennung institutsfremder Ausbildungen

Die Anerkennung von Lizenzen anderer Anbieter bedarf einer Überprüfung seitens der ASGE. Erfahrungsgemäß stellt eine Anerkennung institutsfremder Zertifikate kein Problem dar.