Qualifikation der Kursleitung (HF BG, PP2)
Die Bezuschussung von §20-Kursen im Handlungsfeld "Bewegungsgewohnheiten" (Präventionsprinzip 2 "Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme") seitens der Krankenkassen setzt zwingend eine entsprechende Qualifikation der Kursleitung voraus!
Rückenschule, Pilates
Fachwissenschaftliche Kompetenz
1) Trainings- und Bewegungswissenschaften (≥ 150 Stunden oder 5 ECTS-Punkte*)
- Grundlagen der Bewegungs- und Trainingswissenschaft, Biomechanik
- Angewandte Trainingsmethoden, Trainingsinterventionen
- Trainingsplanung und Belastungssteuerung
- Gesundheitsorientierte Trainingsprogramme planen und durchführen
2) Medizin (≥ 150 Stunden oder 5 ECTS-Punkte)
- Funktionelle Anatomie, Physiologie
- Wirkung von Bewegungs- und Leistungsfähigkeit und Prävention chronischer Erkrankungen
- Vermittlung von Handlungs- und Effektwissen
3) Pädagogik / Psychologie (≥ 150 Stunden oder 5 ECTS-Punkte)
- Sozialwissenschaftliche / psychologische Grundprinzipien
- Methodisch-didaktische Grundlagen
- Erziehung und Bildung in sport- und bewegungsbezogenen Anwendungsfeldern
- Geistes-, verhaltens-, sozialwissenschaftliche Kenntnisse
- Psychologisch grundlegende Prinzipien / Verfahren anwenden und reflektieren
- Gesundheitspsychologie und Verhaltensorientierung
- Verhaltensintervention im Gesundheitssport
4) Pathologie / Pathophysiologie (≥ 120 Stunden oder 4 ECTS-Punkte)
- Grundlagen der Pathophysiologie, Krankheits- und Schadensbilder, chronische Erkrankungen
- Indikationen / Kontraindikationen körperlicher Aktivität
- Körperliche Aktivität im Kontext von Gesundheitsstörungen und Krankheitsbewältigung
Fachpraktische Kompetenz
5) Theorie und Praxis der Sportarten / Bewegungsfelder (≥ 150 Stunden oder 5 ECTS-Punkte ausschließlich in Präsenz inkl. Lehrproben**)
- Kraftsportarten, Ausdauersportarten, Sportspiele
- Sportspezifische Techniken (z. B. Schwimmen, Nordic-Walking, Aquafitness)
Fachübergreifende Kompetenz
6) Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (≥ 30 Stunden oder 1 ECTS-Punkt)
- Gesundheitsförderung
- Grundlagen der Prävention (primär / sekundär / tertiär) in Lebensphasen und Lebenswelten
- Verhaltensinterventionen im Gesundheitssport
7) Frei wählbar aus den o.g. Inhalten 1-6 (120 Std. oder 4 ECTS-Punkte)
- Vertiefte Kompetenzen in einzelnen ausgewiesenen Bereichen
*ECTS-Punkte: 1 ECTS-Punkt wird gleichgesetzt mit 30 Arbeitsstunden.
**Präsenz heißt, dass weder Fernunterricht noch Vor- und Nachbereitungszeit gelten. Eine Lehrprobe (synonym: Lehrkompetenztest) ist eine Demonstration einer Unterrichtseinheit durch eine / einen Kursleitenden vor zur Bewertung berechtigten Personen (z.B. Lehrkräfte, Dozentinnen / Dozenten, Ausbilderinnen / Ausbilder). In der Lehrprobe werden fachliche Grundlagen, sowie methodisch-didaktische Kenntnisse präsentiert und bewertet.