Zertifizierte Maßnahmen
Wir möchten dem uns entgegengebrachten Vertrauen gerecht werden, im Sinne der Teilnehmer die bestmögliche Ausbildung bzw. Fortbildung bieten und uns und unser Angebot stetig verbessern. Aus diesem Grunde dienen Zertifizierungen, Anerkennungen und Zulassungen durch verschiedenen Verbände und Institutionen als unumgängliches Muss.
Staatliche Zulassung der Maßnahmen
Viele Ausbildungen der ASGE sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) geprüft und staatlich zugelassen. Die ZFU fungiert hierbei als qualitätssicherndes Instrumentarium und gewährleistet den Teilnehmern ein hohes Maß an Qualität der Ausbildungsinhalte, praktischer Relevanz, Transparenz und eine didaktisch und methodisch wohldurchdachte Lehrgangsplanung.
Kompetenzen sind hierbei zu verstehen als in lebenspraktischen Zusammenhängen weiterwirkenden Ergebnisse von Lernprozessen. Damit wird das zentrale Ziel aller Bereiche des deutschen Bildungssystems zum Ausdruck gebracht, den Lernenden den Erwerb einer umfassenden Handlungsfähigkeit zu ermöglichen. Es geht also nicht nur um isolierte Kenntnisse und Fertigkeiten, sondern vielmehr um die Fähigkeit und Bereitschaft zu fachlich fundiertem und verantwortlichem Handeln. Der DQR bezieht die mit einer Qualifikation verbundenen Lernergebnisse auf die berufliche und persönliche Entwicklung des Einzelnen (Fachkompetenz und personale Kompetenz) mit ein und nimmt dabei gezielt Bezug auf persönliche Einstellung und Haltung.
Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)
Alle Ausbildungsinhalte orientieren sich stets am Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) bzw. Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) für lebenslanges Lernen. Dieser wurden geschaffen, um im Hinblick auf Transparenz und Qualität von Qualifikationen die verschiedenen Systeme in Europa zu vereinheitlichen.
DIN-Norm 33961
Die Fitness- und Gesundheitsbranche hat mittels eigener Vorgaben einen eigenständigen Qualitätsmaßstab integriert und mittlerweile etabliert. Die Normenreihe DIN 33961 deckt die Bereiche "Grundlegende Anforderungen an den Betrieb" (z.B. Notfallmanagement, Betreuungskonzept, Trainingsplanung ...), "Anforderungen an das gerätegestützte Herz-Kreislauftraining" (z.B. Personalanforderungen ...), "Anforderungen an das Gruppentraining" (z.B. Personalanforderungen ...), "Anforderungen an das gerätegestützte Krafttraining" (z.B. Geräteausstattung, Personalanforderungen ...) und "Ausstattung und Anforderungen an EMS-Geräte, Trainingsprogramme/-abläufe, Personalanforderungen für EMS-Training, Eingangsbefragung/Anamnese sowie Trainingsdurchführung" ab. Alle unsere Ausbildungen unterliegen und erfüllen die Vorgaben der DIN-Norm 33961.
Nationales Trainerregister
Die finale Einteilung der Ausbildungen in eine bestimmte DQR-Niveaustufe erfolgt institutsintern und durch den Prüfungsausschuss des Nationalen Trainerregisters. Dieser akkreditiert die Qualifikationen von Mitarbeitern der Fitness-, Freizeit- und Gesundheitsbranche – in Anlehnung an den DQR und die DIN-Norm für Fitnessstudios (DIN 33961). Dadurch kann sowohl für die Teilnehmer, als auch für Arbeitgeber, die Transparenz der Qualifikationen, Mitarbeiter der Branche, Ausbildungsorganisationen, etc. hergestellt werden.
Anerkennung durch die Krankenkassen und §20 Zusatzqualifiktion
Unsere Kurskonzepte Achtsamkeit, Progressive Muskelentspannung, Autogenes Training, Hatha Yoga, Rückenschule, Pilates, Beckenbodengymnastik, Rumpfstabilisation, Functional Training und Faszientraining sind als Präventionskurse nach § 20 SGB V anerkannt.