AGB
Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen der ASGE - Akademie für Sport, Gesundheit & Ernährung
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Akademie für Sport, Gesundheit & Ernährung, nachfolgend „ASGE“,
mit seinen Vertragspartnern, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.
(2) Änderungen dieser
Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als
genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss
den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die ASGE
absenden. Die ASGE
wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer Entwicklungen
in Wissenschaft und Technik, Änderung der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen.
Die Änderung darf das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien nicht erheblich beeinträchtigen,
insbesondere bleiben die gegenseitigen Hauptleistungspflichten unangetastet.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Die ASGE bietet Ausbildungslehrgänge
und Seminare an. Die jeweilige Teilnehmerzahl ist begrenzt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht
nicht ohne entsprechende Anmeldebestätigung der AGSE. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung
des Leistungsangebots wird von der ASGE unter anderem in ihren Geschäftsräumen,
ihrer Internetpräsenz und von ihr sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
(2) Die
ASGE behält sich erforderliche Änderungen oder Abweichungen in Bezug auf Inhalt
und Ablauf des Lehrganges vor, soweit diese das Wesen und den Nutzen des Lehrganges für den
Teilnehmer nicht wesentlich ändern. Insbesondere ist die ASGE berechtigt, bei
Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Erkrankung des Ausbilders/Dozenten), den für den Lehrgang
vorgesehenen Ausbilder/Dozenten durch einen anderen fachlich vergleichbar qualifizierten Ausbilder/Dozenten
zu ersetzen.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Anmeldung zum Lehrgang erfolgt
über das Anmeldemodul der ASGE-Internetseite oder schriftlich auf dem
Postweg oder per E-Mail.
(2) Ein wirksamer verbindlicher Vertragsabschluss mit der ASGE kommt durch die
Zusendung der Anmeldebestätigung seitens der ASGE zustande. Diese wird bei einer
Anmeldung über das Anmeldemodul der ASGE-Internetseite automatisiert an die
angegebene E-Mail Adresse gesendet. Bei allen anderen Anmeldungen erfolgt die
Anmeldebestätigung auf digitalem Weg an die angegebene E-Mail Adresse.
(3) Die ASGE
behält sich vor, bis 4 Werktage vor Lehrgangsbeginn, die Durchführung des Lehrganges nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn dieser nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen
für diesen Lehrgang so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diesen Lehrgang
eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Die gezahlte Teilnahmegebühr
wird unverzüglich zurückerstattet. Sofern es der ASGE möglich und zumutbar ist,
wird sie dem Teilnehmer einen gleichwertigen Lehrgang zu einem Ersatztermin anbieten.
§ 4 Vertragsdauer, Kündigung und Vergütung
(1) Die Mindestlaufzeit des
Vertrages entspricht der Ausbildungsdauer der Maßnahme.
(2) Das Recht der ASGE
und des Teilnehmers, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung
bedarf der schriftlichen Form.
(3) Die Teilnahmegebühr für den jeweiligen Lehrgang
richtet sich nach der aktuellen Preistabelle der ASGE zum Zeitpunkt der Anmeldung.
Der Teilnehmer kann per Überweisung seiner Zahlungspflicht nachkommen. Zahlungen sind zu leisten
an:
ASGE - Akademie für Sport, Gesundheit & Ernährung
Hamburger Sparkasse
IBAN:
DE17200505501306127521
BIC: HASPDEHHXXX
(4) Sämtliche Zahlungen sind zwei Wochen
nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch bis zum Vortag der ersten Präsenzveranstaltung,
ohne jeden Abzug fällig. Im Falle einer Ratenzahlung ist die erste Rate zwei Wochen nach
Rechnungsstellung, spätestens jedoch bis zum Vortag der ersten Präsenzveranstaltung, die
zweite Rate sechs Wochen nach Rechnungsstellung, die dritte Rate zehn Wochen nach
Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht
der ASGE ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 %
über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz
- zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
(5) Barauslagen und besondere Kosten, die der ASGE auf ausdrücklichen Wunsch
des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
(6) Sämtliche
Leistungen der ASGE sind umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz
(UStG).
§ 5 Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
(1) Der
Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen der ASGE und
dem Teilnehmer.
(2) Werden einzelne Leistungen durch den Teilnehmer nicht in Anspruch
genommen, so behält sich die ASGE vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in
Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass
kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.
§ 6 Allgemeine Teilnahmebedingungen
(1) Die ASGE behält sich
vor, den Teilnehmer bei Verletzung folgender Teilnahmebedingungen oder bei erkennbaren gesundheitlichen
Problemen vom Lehrgang auszuschließen und die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis
eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen. Der Ausbilder/Dozent ist gegenüber
den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen des Lehrganges weisungsbefugt.
(a) Der
Teilnehmer erkennt die jeweils geltende Hausordnung und das Hygienekonzept der
Tagungsstätte an und richtet sein Verhalten entsprechend ein.
(b) Der Teilnehmer
verhält sich entsprechend der guten Sitten und gewährleistet den reibungslosen Ablauf des
Lehrganges.
(c) Der Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol
oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das
Körperbefinden beeinträchtigen können.
(d) Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei
vorliegenden gesundheitlichen Problemen und etwaigen Erkrankungen die ASGE/den
Ausbilder/Dozent darüber zu informieren, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich
vor Schaden bewahrt werden kann.
(e) Der Teilnehmer erfüllt die Anwesenheitspflicht
von 75 % der gesamten Schulungszeit.
(f) Der Teilnehmer verpflichtet sich bei
Lehrgängen im Live-Streaming mittels aktiver Kamera die Anwesenheit nach § 6 (1) (e) zu
belegen.
(g) Der Teilnehmer beweist bei Lehrgängen im Live-Streaming mittels aktiver
Kamera die alleinige Teilnahme am Lehrgang.
(2) Der Teilnehmer erklärt das
Einverständnis zur Erstellung von Bildaufnahmen der eigenen Person im Rahmen von
Veranstaltungen der ASGE sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Bildnisse
zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung.
(3) Lehr- und Arbeitsmaterialien, die
der Teilnehmer anlässlich des Lehrganges von der ASGE erhält, dürfen nicht weitergegeben
oder vervielfältigt werden. Sämtliche Verwertungs- und Schutzrechte an den Materialien verbleiben,
sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird, bei der ASGE.
Gleiches gilt für die Verwertungs- und verwandten Schutzrechte an Inhalt und Methodik der
Lehrgänge, sofern diese bei der ASGE liegen.
§ 7 Haftung
(1) Die ASGE haftet in Fällen des Vorsatzes oder
der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt
verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die ASGE ausschließlich
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten.
(2) Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten gilt für den entstandenen Schaden, soweit nicht wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden
von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die ASGE in demselben Umfang.
(3) Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf den Ersatzanspruch
wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der
Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
Allgemeiner Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Teilnehmers.