AGB
Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen der ASGE – Akademie für Sport, Gesundheit & Ernährung
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Akademie für Sport, Gesundheit
& Ernährung, nachfolgend „ASGE“, mit seinen Vertragspartnern, nachstehend „Teilnehmer“
genannt.
(2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich
bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich
Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach
Bekanntgabe der Änderungen an die ASGE absenden. Die ASGE wird diese Änderungen nur aus
triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer Entwicklungen in Wissenschaft
und Technik, Änderung der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Die
Änderung darf das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien nicht erheblich
beeinträchtigen, insbesondere bleiben die gegenseitigen Hauptleistungspflichten
unangetastet.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Die ASGE bietet Ausbildungslehrgänge und
Seminare an. Die jeweilige Teilnehmerzahl ist begrenzt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht
nicht ohne entsprechende Anmeldebestätigung der AGSE. Eine genaue Bezeichnung und
Auflistung des Leistungsangebots wird von der ASGE unter anderem in ihren Geschäftsräumen,
ihrer Internetpräsenz und von ihr sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
(2) Die
ASGE behält sich erforderliche Änderungen oder Abweichungen in Bezug auf Inhalt und Ablauf
des Lehrganges vor, soweit diese das Wesen und den Nutzen des Lehrganges für den
Teilnehmer nicht wesentlich ändern. Insbesondere ist die ASGE berechtigt, bei Vorliegen
eines wichtigen Grundes (z.B. Erkrankung des Ausbilders/Dozenten), den für den Lehrgang
vorgesehenen Ausbilder/Dozenten durch einen anderen fachlich vergleichbar qualifizierten
Ausbilder/Dozenten zu ersetzen.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Anmeldung zum Lehrgang erfolgt
über das Anmeldemodul der ASGE-Internetseite oder schriftlich auf dem Postweg oder per
E-Mail.
(2) Ein wirksamer verbindlicher Vertragsabschluss mit der ASGE kommt durch die Zusendung der
Anmeldebestätigung seitens der ASGE zustande. Diese wird bei einer Anmeldung über das Anmeldemodul
der ASGE-Internetseite automatisiert an die angegebene E-Mail Adresse gesendet. Bei allen anderen
Anmeldungen erfolgt die Anmeldebestätigung auf digitalem Weg an die angegebene E-Mail Adresse.
(3) Die ASGE behält sich vor, bis 4 Werktage vor Lehrgangsbeginn, die Durchführung des
Lehrganges nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn dieser
nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diesen Lehrgang so gering ist, dass die
entstehenden Kosten bezogen auf diesen Lehrgang eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze bedeuten würden. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich
zurückerstattet. Sofern es der ASGE möglich und zumutbar ist, wird sie dem Teilnehmer
einen gleichwertigen Lehrgang zu einem Ersatztermin anbieten.
§ 4 Vertragsdauer, Kündigung und Vergütung
(1) Die Mindestlaufzeit des
Vertrages entspricht der Ausbildungsdauer der Maßnahme.
(2) Das Recht der ASGE und
des Teilnehmers, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Die
Kündigung bedarf der schriftlichen Form.
(3) Die Teilnahmegebühr für den jeweiligen
Lehrgang richtet sich nach der aktuellen Preistabelle der ASGE zum Zeitpunkt der
Anmeldung. Der Teilnehmer kann per Überweisung seiner Zahlungspflicht nachkommen.
Zahlungen sind zu leisten an:
ASGE – Akademie für Sport, Gesundheit und Ernährung
Hamburger Sparkasse
IBAN: DE17200505501306127521
BIC: HASPDEHHXXX
(4)
Sämtliche Zahlungen sind zwei Wochen nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch bis zum
Vortag der ersten Präsenzveranstaltung, ohne jeden Abzug fällig. Im Falle einer
Ratenzahlung ist die erste Rate zwei Wochen nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch bis
zum Vortag der ersten Präsenzveranstaltung, die zweite Rate sechs Wochen nach
Rechnungsstellung, die dritte Rate zehn Wochen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug
fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der ASGE ohne weitere Mahnung ein
Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Referenzzinssatz der Europäischen
Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung
eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
(5) Barauslagen und besondere
Kosten, die der ASGE auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum
Selbstkostenpreis berechnet.
(6) Sämtliche Leistungen der ASGE sind
umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz (UStG).
§ 5 Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
(1) Der
Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen der ASGE und dem
Teilnehmer.
(2) Werden einzelne Leistungen durch den Teilnehmer nicht in Anspruch
genommen, so behält sich die ASGE vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu
stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder
lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.
§ 6 Allgemeine Teilnahmebedingungen
(1) Die ASGE behält sich vor, den
Teilnehmer bei Verletzung folgender Teilnahmebedingungen oder bei erkennbaren
gesundheitlichen Problemen vom Lehrgang auszuschließen und die Teilnahmegebühr in Rechnung
zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen. Der
Ausbilder/Dozent ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen des Lehrganges
weisungsbefugt.
(a) Der Teilnehmer erkennt die jeweils geltende Hausordnung und das
Hygienekonzept der Tagungsstätte an und richtet sein Verhalten entsprechend ein.
(b)
Der Teilnehmer verhält sich entsprechend der guten Sitten und gewährleistet den
reibungslosen Ablauf des Lehrganges.
(c) Der Teilnehmer verpflichten sich, nicht
unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die
Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können.
(d) Der Teilnehmer
verpflichtet sich, bei vorliegenden gesundheitlichen Problemen und etwaigen Erkrankungen
die ASGE/den Ausbilder/Dozent darüber zu informieren, damit der entsprechende Teilnehmer
bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
(e) Der Teilnehmer erfüllt die
Anwesenheitspflicht von 75 % der gesamten Schulungszeit.
(f) Der Teilnehmer
verpflichtet sich bei Lehrgängen im Live-Streaming mittels aktiver Kamera die Anwesenheit
nach § 6 (1) (e) zu belegen.
(g) Der Teilnehmer beweist bei Lehrgängen im
Live-Streaming mittels aktiver Kamera die alleinige Teilnahme am Lehrgang.
(2) Der
Teilnehmer erklärt das Einverständnis zur Erstellung von Bildaufnahmen der eigenen Person
im Rahmen von Veranstaltungen der ASGE sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher
Bildnisse zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung.
(3) Lehr- und
Arbeitsmaterialien, die der Teilnehmer anlässlich des Lehrganges von der ASGE erhält,
dürfen nicht weitergegeben oder vervielfältigt werden. Sämtliche Verwertungs- und
Schutzrechte an den Materialien verbleiben, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich
anderes vereinbart wird, bei der ASGE. Gleiches gilt für die Verwertungs- und verwandten
Schutzrechte an Inhalt und Methodik der Lehrgänge, sofern diese bei der ASGE liegen.
§ 7 Haftung
(1) Die ASGE haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt
verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die ASGE ausschließlich wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten.
(2) Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten gilt für den entstandenen Schaden, soweit nicht wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden
von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die ASGE in demselben Umfang.
(3) Die
Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf den Ersatzanspruch wegen
vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung
wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
Allgemeiner Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Teilnehmers.